AGBs

Geschäftsbedingungen Von HJS / HJS Sportfotos / Hans Jürgen Schmidt

    1. Alle Angebote, Lieferungen, elektronischen Übermittlungen und die Vergabe von Nutzungsrechten erfolgen ausschließlich freibleibend und nicht exklusiv zu den nachstehenden Geschäftsbedingungen (AGB).
    2. Die AGB von HJS-Sportfotos (Nachfolgend HJS genannt) gelten auch für zukünftige Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Bedingungen vereinbart werden.
    3. Soweit die Geschäftsbedingungen auf "Bilder" oder "Bildmaterial" Bezug nehmen, sind damit grundsätzlich alle Arten von Bildern, einschließlich der RF-Bilder/RF-Datenträger, sowie dazugehörige Informationsmaterialien gemeint, unabhängig vom Medium, in digitaler oder analoger Form und einschließlich Text, Überschriften, Bildunterschriften oder sonstiger zugehöriger Informationen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist.
    4. Abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur bei schriftlicher Bestätigung durch HJS. Im übrigen werden abweichende Geschäftsbedingungen auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn HJS in Kenntnis abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller ohne ausdrücklichen Vorbehalt/Widerspruch ausführt. Geschäftsbedingungen des Bestellers, auf die in Bestellformularen, Lieferbestätigungen oder ähnlichem verwiesen wird, wird hiermit widersprochen.
    1. Das digitale Bildmaterial der Datenbank/Website von HJS ist urheberrechtlich durch nationales und internationales Recht geschützt.
    2. Jede Nutzung bedarf einer vorherigen schriftlichen Freigabeerklärung durch HJS. Diese ist in der Regel mit der Honorarrechnung verbunden. Die Nutzung des Bildmaterials ist allein in dem durch die Freigabeerklärung bestimmten Umfang zulässig. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf einer erneuten Freigabe und ist zusätzlich honorarpflichtig.
    3. Mögliche weitere Rechte an den Bildern, wie etwa weitere Urheberrechte (z.B. der Architekten von abgebildeten Gebäuden, der Urheber von abgebildeten Kunstwerken), Rechte an erkennbaren Marken, Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Fotomodelle oder etwa erforderliche Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen usw. gelten – soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart und in der Honorarrechnung vermerkt – als nicht eingeräumt. Der Erwerb dieser Rechte obliegt dem Besteller. Die Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der Bedingung, dass der Besteller alle erforderlichen und von HJS nicht schriftlich zugesicherten Freigaben und Einwilligungen einholt. Auf Anforderung ist HJS ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
    4. Das Nutzungsrecht an dem Bildmaterial entsteht in dem vereinbarten Umfang aufschiebend bedingt erst mit dem vollständigen Eingang des vereinbarten und von HJS in Rechnung gestellten Nutzungshonorars bei HJS. Jegliche vorherige Nutzung ist unzulässig.
    5. Die Verwendung des Bildmaterials als Arbeitsvorlage für Skizzen, Zeichnungen, Karikaturen oder Layoutzwecke, ebenso die Präsentation bei Kunden des Bestellers, stellt bereits eine kostenpflichtige Nutzung dar. Werden Bilder ohne Angabe einer bestimmten Nutzung aus der Maske genommen oder Folien geöffnet oder digitale Daten für diese beschriebenen Zwecke genutzt, ist HJS vorbehaltlich eines weiteren Zahlungsanspruchs zur Berechnung einer Layoutgebühr von 100,00 € berechtigt.
    6. Die Weitergabe des Bildmaterials an Dritte, auch an andere Redaktionen des Verlages oder an Subunternehmen, ist unzulässig. Wird im Einzelfall eine Weitergabe gestattet oder erfolgt auf Veranlassung des Bestellers eine Versendung des Materials an einen Dritten, so haftet der Besteller für die vollständige, fristgerechte Rückgabe der Bilder in einwandfreiem Zustand bzw. die vollständige und fristgerechte Löschung auf dem Speichermedium des Dritten sowie für die Zahlung der anfallenden Kosten, Vertragsstrafen und Nutzungshonorare. Ein Verschulden des Dritten hat der Besteller in gleichem Umfang zu vertreten wie eigenes Verschulden.
    7. Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Jede Bearbeitung oder Umgestaltung (z.B. durch Abzeichnen, Nachfotografieren, Fotocomposing, oder durch elektronische Hilfsmittel) bedarf unserer vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird eine Zustimmung erteilt, so ist sie stets auf den Einzelfall beschränkt. Von dem Verbot von Änderungen sind lediglich die Beseitigung ungewollter Unschärfen oder farblicher Schwächen mittels elektronischer Retusche ausgenommen.
    8. Wird ein bebildertes Objekt (z.B. Buch, Plattencover, Prospekt etc.) in einem neuen Medium abgebildet, so ist für das darauf erkennbare Fotomotiv erneut Honorar fällig, unabhängig von bereits honorierten Nutzungsrechten für das gleiche Bild im ursprünglichen Verwendungszusammenhang. Dies gilt insbesondere bei der Nutzung zu Werbezwecken. Der Besteller hat HJS umfassend über den neuen Verwendungszweck zu informieren und die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung zur Nutzung einzuholen.
    9. Alle Bildvorlagen sind wie Originale zu behandeln. Das Bildmaterial wird von HJS nur zur vertragsgemäßen Nutzung zur Verfügung gestellt und ist nach erfolgter Verwendung sofort wieder zurückzugeben bzw. vom elektronischen Speichermedium zu löschen. Wiederholungen sowie sonstige Ausweitungen der ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechte sind nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von HJS erlaubt. Die Zustimmung von HJS ist insbesondere im Falle einer beabsichtigten werblichen Nutzung des Bildmaterials einzuholen.
    10. Bei Verstoß gegen die HJSl-Nutzungsbedingungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
    1. Die Digitalisierung herkömmlicher Bilder und die Weitergabe von digitalen Bildern im Wege der Datenfernübertragung oder auf Datenträgern ist nur zulässig, soweit die Ausübung der einräumten Nutzungsrechte diese Form der Vervielfältigung und Verbreitung erfordert.
    2. Bilddaten dürfen nur für die eigenen Zwecke des Bestellers und nur für die Dauer des Nutzungsrechts im internen Computernetzwerk digital archiviert werden, wenn der Besteller den Zugriff auf die Bilder strikt auf diejenigen Personen beschränkt, die nach Treu und Glauben den Zugriff benötigen, um die Produktion oder Erstellung einer lizenzierten Nutzung zu erleichtern. Auf andere Weise dürfen die Bilder nicht verbreitet oder zugänglich gemacht werden. Die Speicherung der Bilddaten in Online-Datenbanken oder sonstigen digitalen Archiven, die Dritten zugänglich sind, bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HJS.
    3. Nach Ende der lizenzierten Nutzung ist die Nutzung aller Bilder unverzüglich einzustellen. Innerhalb von 15 Tagen sind sämtliche digitalen Kopien zu löschen bzw. zu vernichten. Der Besteller darf kein Archiv mit Bildern in irgendeinem Format oder auf irgendeinem Medium (digital oder analog) speichern oder unterhalten, sofern nichts anderes im Lieferschein von HJS ausdrücklich geregelt ist. Bei einer Weitergabe an Dritte, unabhängig ob diese mit oder ohne Zustimmung von HJS erfolgte, hat der Besteller dafür Sorge zu tragen, dass der/die Dritte(n) sämtliche digitalen Kopien löschen bzw. vernichten.
    1. Der Besteller ist gemäß § 13 S. 2 UrhG verpflichtet, bei jeder Nutzung einen Agentur- und Urhebervermerk in einer Weise anzubringen, dass kein Zweifel an der Zuordnung zum jeweiligen Bild bestehen kann. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, sofern keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde. Sammelbildnachweise reichen in diesem Sinne nur aus, sofern sich aus diesen ebenfalls die zweifelsfreie Zuordnung zum jeweiligen Bild vornehmen lässt. Der Urhebervermerk lautet: HJS / HJS-Sportfotos.
    2. Bei der Abrechnung ist durch den Besteller genau anzugeben, welches Bild in welcher Publikation an welcher Stelle verwendet wurde. Unterbleibt die Namensnennung, so hat HJS Anspruch auf Schadensersatz in Form eines Zuschlags von 100% zum jeweiligen Nutzungshonorar zzgl. evtl. Verwaltungskosten. Der Besteller stellt HJS von aus der Unterlassung der Urhebervermerke resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Das Namensnennungsrecht kann nicht durch erhöhtes Honorar abgegolten werden. Dies gilt auch für Werbung, Einblendungen in Fernsehsendungen und Filmen oder anderen Medien, falls keine ausdrückliche Sondervereinbarung getroffen wurde.
    3. Der Besteller hat HJS unaufgefordert über jede Veröffentlichung des Bildmaterials durch kostenfreie Übersendung von zwei Belegexemplaren mit Anstrich zu informieren. Bei einer Veröffentlichung im Internet genügt die Angabe der genauen Internet-Adresse, unter der das Bildmaterial verwendet ist.
    4. Eine Verwendung der Bilder mit Problemthemen bedarf der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von HJS. Im Übrigen ist die Verwendung der Bilder mit Problemthemen unzulässig. Als Problemthemen gelten beispielsweise Themen, die das Motiv eines Bildes in einem negativen oder ungünstigen Licht erscheinen lassen oder geeignet sind, Personen ins Lächerliche zu ziehen sowie Themen, die sich auf Sexualität, den Missbrauch von Substanzen, physischen oder psychischen Missbrauch, Alkohol, Drogen, Tabak, AIDS, Krebs oder schwerwiegende physische oder psychische Krankheiten oder die Herabsetzung einer Person oder eines Produktes beziehen. Das Nutzungsrecht erstreckt sich ferner nicht auf die Nutzung der Bilder als Marke, zu pornographischen Zwecken, zur Diffamierung/Herabwürdigung einer Person, zur Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder sonstigen Rechten Dritter oder auf ungesetzliche Nutzungen.
    5. Der Besteller ist zur Beachtung der publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserates (Pressekodex) verpflichtet. Der Besteller trägt die Verantwortung für die Betextung. Für eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder des Urheberrechts durch eine abredewidrige, sinnentstellende oder tendenzverfremdende Verwendung oder Verfälschung in Bild und Text übernimmt HJS keine Haftung. Bei Verletzung solcher Rechte ist allein der Besteller etwaigen Dritten gegenüber schadensersatzpflichtig. Der Verantwortliche des jeweiligen Druckwerks oder sonstigen Mediums trägt in jedem Falle die völlige Verantwortung selbst. Dies gilt auch für die Geltendmachung des Rechtes am eigenen Bild und, bei Verwendung des überlassenen Bildmaterials für werbliche Zwecke ohne die Einholung der vorherigen ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch HJS, für eine etwaige Verletzung von Persönlichkeitsrechten abgebildeter Personen. Der Besteller stellt HJS von aus der Missachtung vorstehender Rechte und Grundsätze resultierenden Ansprüchen Dritter frei.
    1. Bei unberechtigter Nutzung, z.B. unberechtigter Bearbeitung, Vervielfältigung oder Verbreitung des Bildmaterials hat der Besteller an HJS eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Basishonorars von HJS zu bezahlen, mindestens jedoch 1.000,00 € pro Bild und Einzelfall. Für die Bemessung des Schadensersatzes werden folgende Basishonorare zugrundegelegt: Basishonorar: 1/1 Titel = 3400 EUR, 2/1 Innenseite =1700 EUR, 1/1 Innenseite = 850 EUR, 1/2 Innenseite = 425 EUR, 1/4 Innenseite = 200 EUR Die Vertragsstrafe ist nur bei schuldhafter Zuwiderhandlung verwirkt. HJS bleibt es vorbehalten, einen weiter gehenden Schaden geltend zu machen.
    2. Zudem hat der Besteller HJS von allen Ansprüchen freizustellen, die Dritte gegenüber HJS geltend machen, weil der Besteller gegen die aus diesen AGB folgenden vertraglichen Verpflichtungen schuldhaft verstoßen hat. Die Freistellungsverpflichtung gilt insbesondere auch bei Nutzung des Bildmaterials ohne Einholung der sonstigen erforderlichen Rechte an den Bildern. Weitere, sich aus dem Gesetz ergebende Freistellungsverpflichtungen bleiben unberührt.
    3. Der Besteller ist verpflichtet, HJS ohne Aufforderung Auskunft zu erteilen, ob und in welchem Umfang er ohne Zustimmung von HJS dupliziert, sonstige Vorlagen für eigene Archivzwecke gefertigt oder das HJS-Bildmaterial in digitaler Form gespeichert hat. Alle mit oder ohne Genehmigung durch HJS gefertigten Kopien etc. sind nach Verwendung an HJS auszuhändigen bzw. von dem Speichermedium des Bestellers zu löschen.
    4. Unterbleibt die Benennung des Urhebers,hat der Besteller eine Vertragsstrafe von 100 % des vereinbarten oder, mangels Vereinbarung, des üblichen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 500,00 € pro Bild und Einzelfall. Außerdem stellt der Besteller HJS von allen daraus resultierenden Ansprüchen Dritter frei. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs oder sonstiger Ansprüche bleibt hiervon unberührt.
    5. Durch die Leistung von Schadensersatz oder die Zahlung einer Vertragsstrafe erwirbt der Besteller weder Eigentum noch sonstige Rechte an dem Bildmaterial.
    1. HJS haftet unabhängig vom Rechtsgrund, ob vertraglich oder nichtvertraglich, nur bei Verschulden.
    2. Eine durch HJS erteilte Freigabeerklärung beinhaltet nicht die Zusicherung, dass abgebildete Personen, die Inhaber der Urheberrechte an abgebildeten Werken der angewandten oder bildenden Kunst oder die Inhaber sonstiger Rechte an abgebildeten Gegenständen, Orten, Themen oder Motiven jeglicher Art die Einwilligung zur Veröffentlichung erteilt haben. Die Einholung der notwendigen Einwilligungen Dritter oder von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Besteller soweit nicht das Vorliegen einer Einwilligung bzw. Genehmigung von HJS ausdrücklich in schriftlicher Form zugesichert wurde.
    3. HJS übernimmt keine Verantwortung für die Art der Nutzung des überlassenen Bildmaterials. Der Besteller ist allein dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und/oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden. Der Besteller trägt auch die alleinige Verantwortung für die Betextung.
    1. Jede Nutzung des Bildmaterials von HJS ist honorarpflichtig. Honorare sind vor der Verwendung mit HJS zu vereinbaren. Sie richten sich nach Medium sowie Art und Umfang der Nutzung gemäß Angaben des Bestellers. Erfolgt keine Honoraranfrage durch den Besteller, wird automatisch nach den jeweils geltenden Honorarsätzen von HJS abgerechnet. Macht der Besteller keine genauen oder unvollständige Angaben, ist HJS berechtigt, ein Pauschalhonorar anzusetzen. Alle Honorarangaben in Angeboten, Preislisten und sonstigen Unterlagen verstehen sich stets netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
    2. Für alle Bildlieferungen und -übermittlungen werden Bearbeitungskosten und Versand- bzw. Übermittlungskosten berechnet, die sich aus Art und Umfang des entstandenen Aufwands ergeben. Eine Verrechnung mit eventuellen Nutzungshonoraren kann nicht erfolgen. Mit der Bezahlung der Bearbeitungs- oder Versand- bzw. Übermittlungskosten erwirbt der Besteller weder Nutzungs- noch Eigentumsrechte.
    3. HJS ist berechtigt, dem Besteller die Auswahl der Bilder so in Rechnung zu stellen, wie telefonisch mit HJS vereinbart.
    4. Für den Versand von Bildmaterial (Dia, Negativ, Kontakte) wird eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 EUR zusätzlich zu den Kurierkosten erhoben.
    5. Soweit HJS für den Bildnutzer Bilder digitalisiert, ist HJS berechtigt, auch unabhängig von einem Erwerb von Nutzungsrechten, Digitalisierungskosten in Höhe der jeweils aktuellen Preisliste zu berechnen, die dem Bildnutzer vorab zugesandt wird.
    6. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist HJS berechtigt, entsprechende Verzugszinsen zu berechnen.
    1. Es gilt, auch bei Lieferungen ins Ausland, das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gültigkeit des UN-Kaufrechts als vereinbart. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von HJS.
    2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, Wetzlar.
    3. Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Geschäftsbedingungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt.